Pflegeheim Wiltschka
Tagespflege

Tagespflege

Seit Juli 2021 besteht unsere neue Tagespflegeeinrichtung. Hier bieten wir jeden Tag 15 Tagespflegegästen eine ihrer Lebensssituation angepasste Pflege und Betreuung an. Ab sofort können Sie bei uns einen Platz buchen.

„Gemeinsam dem Tag mehr Leben geben“. Wir nehmen uns Zeit für unsere Tagesgäste.

Möglicherweise erlaubt es Ihre Lebenssituation nicht, die eigenen Verpflichtungen und Wünsche mit der Pflege eines Angehörigen zu vereinbaren. Mit der Tagesbetreuung im Pflegeheim Wiltschka schaffen wir zeitlichen Freiraum für Sie und einen abwechslungsreichen Tag, mit wichtigen sozialen Kontakten, für Ihre Angehörigen. Selbstverständlich werden die Gäste der Tagesbetreuung von erfahrenen Fachkräften betreut. Versuchen Sie es und starten Sie in eine entspannte Zeit!

  • wir hören zu und wir hören hin
  • wir fördern und unterstützen Selbstbestimmung und Kompetenz unserer Gäste
  • wir schenken Aufmerksamkeit und Anerkennung für die jeweilige Lebensgeschichte
  • wir achten die Menschenrechte, insbesondere die Würde jedes*r Einzelnen
  • wir begleiten unsere Tagesgäste mit Fröhlichkeit, Respekt, Toleranz und Anteilnahme
  • wir geben Hilfe zur Selbsthilfe, aktivieren und mobilisieren
  • wir bieten professionelle Beratung, Betreuung und Pflege
  • wir achten auf partnerschaftliches Miteinander als Weg der Gestaltung von Gemeinschaft

Kosten

Für den Pflegegast entstehen pro Tag, an dem der Platz gebucht ist, Selbstkosten in Höhe von zur Zeit € 32,24 die selbst zu tragen sind. Die Pflegekosten werden von der Pflegekasse übernommen.

Annäherungsweise können dabei durch die Maximalbeträge, die die Pflegekasse trägt, bei

  • Pflegegrad 1: 2 Tage pro Monat abgerechnet werden – Die Pflegekasse zahlt max. 125 € der Pflege- und Ausbildungskosten. Der übersteigende Betrag muss selbst übernommen werden.
  • Pflegegrad 2:  11 Tage pro Monat abgerechnet werden – Die Pflegekasse zahlt max. 689 € (Regel wie PG1)
  • Pflegegrad 3:  19 Tage pro Monat abgerechnet werden – Die Pflegekasse zahlt max. 1298 € (Regel wie PG1)
  • Pflegegrad 4:  alle Werktage pro Monat abgerechnet werden – Die Pflegekasse zahlt max. 1612 € (Regel wie PG1)
  • Pflegegrad 5:  alle Werktage pro Monat abgerechnet werden – Die Pflegekasse zahlt max. 1995 € (Regel wie PG1)

Da die Pflegekasse sowohl Ihre Pflege und Betreuung als auch Ihre individuellen Fahtrtkosten übernimmt, rechnen wir Ihnen gerne Ihre spezielle Zuzahlung in Abhängigkeit Ihres Pflegegrades und Ihres Wohnortes aus. Sprechen Sie uns an.

Anmeldung

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